Werkstatt

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  • Was wird in unserer Werkstatt gearbeitet?

Das gesamte Gerät (Flugzeuge wie Fahrzeuge) unterliegt dem Verschleiß und der Korrosion. Schäden, überwiegend beim Transport oder Aufrüsten verursacht, treten häufiger auf und können durch uns repariert werden.

Luftfahrzeuge müssen jährlich einer Nachprüfung durch einen klassifizierten Prüfer unterzogen werden. Diese Prüfung ist mit der Hauptuntersuchung für Kfz durch den TÜV vergleichbar. Auch hier können Mängel erkannt werden, die vor einer Wiederinbetriebnahme des Flugzeugs behoben werden müssen.

Das Luftfahrt- Bundesamt in Braunschweig untersucht Unfälle mit Luftfahrzeugen oder potentielle Unfallmöglichkeiten. Die Erkenntnisse hieraus werden als Technische Anweisung an die Flugzeughalter weitergegeben und müssen innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden.

In Abständen von ca.10 -15 Jahren muss ein Luftfahrzeug grundüberholt werden. Bei einem Flugzeug in Gemischtbauweise heißt dies z.B.: die Bespannung wird abgezogen, das Stahlrohrgerüst wird abgeschliffen und frisch lackiert, die Steuerung gewartet. Anschließend wird neu bespannt und lackiert. Diese Arbeiten nehmen viel Zeit in Anspruch und dauern meist einen ganzen Winter.

  • Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Schäden an Luftfahrzeugen werden nach Klassen differenziert. Daraus folgt, dass jeder nur die Tätigkeiten durchführen darf, die seinem technischen Ausbildungsstand entsprechen. So dürfen Schweißarbeiten am Rumpfgerüst nur von Personen mit einem Flugzeugschweißerschein ausgeführt werden. Für Reparaturen an einem abgebrochenen Rumpf eines Kunststoffflugzeuges wird ein entsprechender Lehrgangsbesuch gefordert.

Das Luftfahrzeug muss alle 12 Monate durch einen Prüfer untersucht werden.

Alle Luftfahrttechnischen Anweisungen sind durchzuführen.

Die Schleppkupplungen werden alle 4 Jahre beim Hersteller geprüft.

Anschnallgurte und Fallschirme bedürfen alle 12 Jahre einer Erneuerung.

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  • Wer darf in unserer Werkstatt Tätigkeiten durchführen?

Jeder darf unter Aufsicht eines ausgebildeten Werkstattleiters fast jede Arbeit an einem Luftfahrzeug durchführen. Für die Reparaturen und Wartungen an den Transportanhängern und Fahrzeugen sind keine Lehrgänge erforderlich.

  • Wie wird in unserer Werkstatt gearbeitet?

Der Werkstattleiter teilt die anfallenden Tätigkeiten den Mitgliedern entsprechend ihrer Fähigkeiten und Vorlieben zu. Nach Beendigung der Arbeit wird diese durch den Werkstattleiter überprüft und in einem Befundbericht für die Jahresnachprüfung festgehalten.

  • Wie wird technisches Personal ausgebildet?

Das Basiswissen erfahrener Mitglieder wird an Jüngere weitergegeben, so dass ihnen nach und nach ein selbständiges Arbeiten möglich ist. Gefragt sind Kenntnisse der Metallverarbeitung, Holzbearbeitung, Fahrzeugtechnik, Elektro-/ Hochfrequenztechnik und Kunststoffverarbeitung. Aber auch

Hobbyhandwerkern und Hobbygärtnern bietet unser Haus und der Garten ein breites Betätigungsfeld. Genauso gefragt sind Mitglieder mit verwaltungs- und finanztechnischen Erfahrungen.

Entsprechend dem Kenntnisstand und dem Interesse des Einzelnen ist der Besuch eines Lehrgangs jederzeit möglich. Ziel dieser vom Baden-Württembergischen Luftfahrtverband organisierten Lehrgänge ist der Erwerb einer neuen Berechtigung
(z.B. Fluglehrer, Werkstattleiter, Flugzeugschweißer, usw…)

 

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